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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Hostel Erlebnisberg Kappe, Stand 30.10.2018)

1. Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen des Kunden

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern des Hostels zur Beherbergung sowie alle für die Gäste erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Hostel Erlebnisberg Kappe.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gäste finden keine Anwendung, außer dies wurde schriftlich vom Hostel bestätigt.

 

2. Vertragsabschluss/Überlassung an Dritte

2.1. Vertragspartner sind der Gast und das Hostel Erlebnisberg Kappe.

2.2. Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Hostels an den Gast zustande.

2.3. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räume an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.

2.4. Hat ein Dritter für den Gast den Vertrag geschlossen, haftet er dem Hostel Erlebnisberg Kappe als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelvertrag.

 

3. Preise, Zahlungen, Aufrechnung

3.1. Das Hostel Erlebnisberg Kappe ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostel Erlebnisberg Kappe zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostel Erlebnisberg Kappe an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein, es sei denn, dies wird gesondert ausgewiesen.

3.4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hostel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen.

3.5. Umbestellungen (Änderung der Anzahl der gebuchten Betten/Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hostels) berechtigen das Hostel, abweichende Preise zu verlangen.

3.6. Rechnungen des Hostels sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen sowie Mahngebühren zu erheben. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hostel eines höheren Schadens vorbehalten.

3.7. Das Hostel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung der Gesamtrechnung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung beträgt bei Individualreisenden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises und bei Gruppen ab 10 Personen 30 % des vereinbarten Gesamtpreises. Die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Übertrag der offenen Rechnungssumme ist spätestens bei Anreise in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

3.8. Der Gast kann nur mit unstreitigen und rechtskräftigen festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hostels aufrechnen oder mindern.

3.9. Für Rücklastschriften belasten wir 25,00 Euro, für Zahlung mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) erheben wir eine Gebühr von 3 % von der Gesamtsumme.

 

4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

4.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Betten/Zimmer.

4.2. Gebuchte Betten/Zimmer stehen dem Gast spätestens ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hostel gebuchte Betten/Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.

4.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Betten/Zimmer dem Hostel um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, mindestens jedoch 10,00 Euro, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, dem Hostel nachzuweisen, dass kein oder ein niedrigerer Aufwand entstanden ist. Etwaige Ersatzansprüche des Hostels bleiben vorbehalten.

 

5. Änderungen

Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung ab dem Zeitpunkt der Reservierung möglich. Spätere Änderungen können mit 10,00 Euro pro Änderung berechnet werden.

 

6. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

6.1. Soweit im Vertrag oder anderweitig nicht gesondert vereinbart, behalten wir uns vor, folgende Stornierungsfristen geltend zu machen: Gruppen ab 10 Personen: - bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei - bis 4 Wochen vor Anreise 30 % des vereinbarten Gesamtpreises

- bis 1 Wochen vor Anreise 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- ab dem 6. – 2. Tag vor Anreise 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
- ab dem 1. Tag vor Anreise 85 % des vereinbarten Gesamtpreises
- bei Nichtanreise ohne Stornierung (No-Show) 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Individualreisende bis 10 Personen:
- bis 2 Wochen vor Anreise kostenfrei
- bis 1 Woche vor Anreise 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
- ab dem 6. – 2. Tag vor Anreise 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- ab dem 1. Tag vor Anreise 85 % des vereinbarten Gesamtpreises
- bei Nichtanreise ohne Stornierung (No-Show) 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Wurden Rabatte Specials oder Sonderangebote über Onlinebuchungsportale gebucht, sind diese nicht stornierbar.

6.2. Ein Rücktritt des Gastes von einem mit dem Hostel Erlebnisberg Kappe geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung des Hostel Erlebnisberg Kappe. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

6.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern kann das Hostel dem Gast die entgangenen Einnahmen aus anderweitiger Vermietung berechnen. Dabei steht es dem Hostel frei, den ihm entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.

6.4. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu 100 % zu bezahlen.

6.5. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes nach Ziff. 6. entsteht nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hostel zu vertreten hat.

 

7. Rücktritt des Hostels

7.1. Sofern eine endgültige Bestätigung des Vertrages von Seiten des Gastes noch nicht vorliegt, das heißt die Reservierungen nur optioniert wurde, ist das Hostel Erlebnisberg Kappe seinerseits berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.

7.2. Wird eine vom Hostel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen (z.B. Insolvenz, etc.) und falls Zimmer unter falscher Angabe des Gastes oder ohne Einverständnis des Hostels zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden.

 

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1. Soweit das Hostel für den Gast auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hostel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei.

8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hostels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hostels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hostel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hostel pauschal erfassen und berechnen.

8.3. Der Gast ist nur mit Zustimmung des Hostels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hostel eine Anschlussgebühr verlangen.

 

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Hostels

9.1. Der Gastwirt haftet gemäß Artikel 702 BGB nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens zu dem Betrag von 600 Euro und höchstes bis zu dem Betrag von 3.500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 Euro der Betrag von 800 Euro.

9.2. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Haus. Das Hostel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostels. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Kunden.

9.3. Ansonsten haftet das Hostel – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.

9.4. Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Gruppen wird eine Begehung der Zimmer durch das Rezeptionsteam durchgeführt. Die Reparatur oder Wiederbeschaffung aufgrund eventueller Beschädigungen wird in Rechnung gestellt. Ein Entgelt in Höhe von 50 Euro pro verlorengegangenem Schlüssel ist spätestens bei Abreise in bar zu bezahlen. Für aufbewahrtes Gepäck sowie Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des Hostels abgestellt werden, übernimmt das Hostel Erlebnisberg Kappe keine Haftung.

 

10. Mitwirkungspflicht

10.1. Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich den Mitarbeitern des Hostels zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt Anspruch auf Minderung nicht ein.

10.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

11. Hausordnung

11.1. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hostel Erlebnisberg Kappe berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Zimmer/Betten werden Stornogebühren entsprechend der Stornoregelung fällig.

11.2. Des Weiteren ist das Hostel Erlebnisberg Kappe berechtigt, bei Verstoß gegen die Hausordnung mit der Konsequenz des Verlustes anderer Gäste (Vorzeitige Abreise, etc.), den finanziellen Verlust dem Gast/der Gruppe in Rechnung zu stellen.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostel Erlebnisberg Kappe

12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auf für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostel Erlebnisberg Kappe.

12.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.

12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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